Leitung J-Y(St)Y 2x2x0,8 im Ex-Bereich Zone2 für Gasmessgerät mit Ex e Anschlussraum zulässig ?

  • Hallo zusammen,


    ist eine J-Y(St)Y 2x2x0,8 Leitung im Ex-Bereich Zone 2 für einen stationären Gasmessfühler mit Ex e Anschlussraum zulässig ?

    Zum Thema Leitungen in Ex-Bereichen konnte ich bis jetzt nur sehr allgemein formulierte Anforderungen finden, z.B. EN 60079-14.


    Im voraus recht herzliche Dank für eure Tips und Hinweise.

  • Hallo DirkB,


    kannst Du das Datenblatt der Leitung hier als PDF einstellen? Ist die Bauart harmonisiert?


    Was ich auf die Schnelle im Internet dazu gefunden habe, ist durchaus mehrdeutig, aber zur Zeit überwiegt ein "Nein - aber kommt darauf an".

  • Hallo Dirk,


    nach Normenlage ist diese Leitung wohl nicht geeignet.....


    Was kannst Du machen:


    1. Hersteller anfragen und eine Bestätigung der Zulässigkeit der Installation im Ex-Bereich und den dazu notwendigen Rahmenbedingungen einfordern. Das würde dann wohl eine Herstellererklärung.


    2. Die Leitung in eigener Verantwortung bewerten und schriftlich in der Akte festhalten. Wird aber schwierig, da die Ergebnisse der Brandprüfung nicht im Detail vorliegen, die Zugkraft nicht angegeben ist, der Querschnitt wohl zu klein ist, die max. Umgebungstemperatur zu niedrig ist, etc.


    Zusätzlich zur EN 60079-14 in der aktuellen Ausgabe von 2014 kann ich Dir auch noch den Band 65 der VDE-Schriftenreihe empfehlen. Ist aber zur Zeit ausverkauft und kann nur "gebraucht" gefunden werden. Ist auch von der Norm her auf dem vorhergehenden Stand, aber trotzdem an vielen Stellen hilfreich.

  • Hallo Dirk, Hallo Günther


    wir setzen diesen Typ Kabel (grau /blau) bei uns als Standard ein und er wird auch in Ex- geschützer (Zone 2 - grau /blau) Umgebung eingesetzt.


    Als Einstufung habe ich noch diese Information gefunden:

    Da die Kabel nach DIN VDE 0472-804 -Prüfart B- flammwidrig sind, erfüllen sie die Forderungen nach DIN VDE 0165 und sind für den Ex-Bereich zugelassen.


    Für alle nicht eigensicheren Geräte verwenden wir das graue Kabel respektive Geräte der Zone 2 / 22.


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


    Gruß

    Jens

    Es sind Finanzinteressen, die heute vornehmlich über das Reüssieren einer neuen Theorie entscheiden.

  • Hallo Jens,


    vielen Dank für die Info!


    Wenn Du Interesse hast, nehmen wir die Leitung (ist kein Kabel) mal auseinander und suchen uns Punkt für Punkt das Gegenstück aus der Norm. Ich würde damit anfangen, die Flammprüfung genauer zu prüfen; die Normen dazu liegen mir alle vor.

    Hast Du die Aussage vom Hersteller bekommen?


    Und eine zweite Frage habe ich auch noch gleich: Wie hast Du / habt Ihr und mit welchen Werten die zulässige Zugkraft ermittelt?

  • Hallo Günter,


    gerne! Wenn es hilft.


    Mir ist das Thema mit der Zugkraft nicht geläufig. Wozu benötigst man die Zugkraft im Ex-Bereich?:/


    Gruß

    Jens

    Es sind Finanzinteressen, die heute vornehmlich über das Reüssieren einer neuen Theorie entscheiden.

  • So, ich fange mal an. Also der Reihe nach....


    In der EN 60079-14:2014 sind die die Anforderungen definiert.


    In 9.3 sind die ersten allgemeinen Anforderungen formuliert. Es geht los mit der Zugfestigkeit.

    -> Wird der hier genannte Wert nicht erreicht, ist nur eine geschütze Verlegung in einem Schutzrohr oder ähnlich zulässig.

  • Hallo Günter, finde das Thema sehr spannend, da Kabel i.d.R. unterschätzt werden, da i.d.R. keine spezielle Ex-Zulassung für Kabel vorliegen. Die letzte EN 60079-14 hatte einige Fragen aufgeworfen. Inwieweit ist Anhang E in diesem Zusammenhang relevant? Habe selber schon einige Kabel nach Anhang E überprüft und keines hatte bestanden (z.B. Lapp Unitronic Datenkabel), was etwas überraschend war. Bei genauerer Betrachtung aber auch wieder nicht, da Schirme undicht sind und TP-Kabel ebenfalls, wenn keine Füllstoffe zwischen der Aderleitungen vorhanden sind. Grüße, F.

  • Hallo Falcone,


    den Anhang E werde ich zum Schluss behandeln - aber er ist nur informativ. Das interessante daran ist die Vorsilbe "info" - denn das heißt, das dieser Abschnitt nur der Information dient und NICHT normativ ist.


    Auch ich habe schon eine Menge an Leitungen hier geprüft - und bei uns haben fast alle bestanden.....

  • Hier kommen wir nun zum Abschnitt 9.3.2, hier werden Kabel und Leitungen für die feste Verlegung beschrieben.


    Bekannt unter dem Begriff "Zonenverschleppung" wird hier gesagt, dass die Leitungen im Prinzip "gasdicht" sein sollen. Es ist nicht zu unterschätzen, auf welcher Länge eine Leitung als "Schlauch" missbraucht werden kann, wenn am Einbauort ein Überdruck gegenüber der Speisestelle herrscht...


    Hier wird sehr schön beschrieben, dass im Anhang E ein "geeignetes" Verfahren beschrieben wird, aber es gibt noch eine ganze Menge weiterer Verfahren. Und auch, wie immer, sind die Umgebungsbedingungen vor Ort in die Betrachtung einzubeziehen.


    Mir sind mehrere Versuche bekannt, wo ein Zünddurchschlag durch relativ kurze Leitungsenden vorkommt; deshalb sollte eine Mindestlänge von 2 Metern immer eingehalten sein (da sehe ich hin, steht so nicht in der Norm).


    Hat schon mal jemand die hier angesprochene Steuerleitung darauf untersucht, ob mögliche Einbettungen und/oder der Mantel extrudiert sind? Ich habe dazu noch nichts gefunden - aber vielleicht hat je einer von Euch dazu eine Information....

  • Hallo,


    nach meinem Kenntnisstand sind extrudierte Leitungen, deren Aderisolierung und Kabelmäntel aus geschmolzenem Kunsstoff (Gummi, PVC, PU etc.) besteht. Diese sind nahtlos gezogen. Das schließt i.d.R. alle Industriekabel ein. Ausnahmen bilden vielleicht Kabel mit Nylon-Stoffmantel o.ä.


    Viele Grüße, F.

  • Vielen Dank an Falcone! Damit sind in der Tat die Grundbauformen klar.


    Und hier kommt eine Berichtigung der Norm aus dem Jahre 2016 zum Abschnitt 9.3.1. Die Mindest-Zugkraft für alle Leitungen wurde auf 8,5 N/mm² festgelegt. Und die Erleichterung, schwächere Leitungen im Schutzrohr zu verlegen, ist entfallen!


    Ich denke, das hat mit der eigentlich zu niedrigen Angabe für die PVC-Leitungen zu tun....


    Hat jemand von Euch die Möglichkeit, diese Leitung mal einem Zugtest zu unterziehen? Vielleicht sogar mit Foto? Wenn nicht, kann ich das auch in meinem Labor einer Kurzprüfung unterziehen und es exemplarisch durchführen; dazu bräuchte ich aber ca. 2 Meter als Prüfmuster.

  • Hier nun der Abschnitt 9.3.3 "Flexible Kabel und Leitungen für feste Verlegung (ausgenommen eigensichere Stromkreise)"


    Ich denke, die J-Y(St)Y 2x2x0,8 fällt nicht unter diesen Abschnitt, sondern nur unter 9.3.2; deshalb hier nur der Vollständigkeit halber gezeigt.


    Interessant ist, dass bei den Kunststoffleitung ein Äquivalent zur schweren Gummischlauchleitung genannt wird.

  • Abschnitt 9.3.4 "Flexible Kabel und Leitungen für die Versorgung von ortsveränderlichen und tragbaren Geräten (ausgenommen eigensichere Stromkreise)"


    Dieser Abschnitt trifft für den eingangs beschriebenen Anwendungsfall nicht zu (dort wird eine feste Verlegung genannt). Aber für ähnliche Anwendungen gibt es doch ein paar wesentliche Hinweise:

    - eine sehr robuste Leitung wird gefordert

    - Mindestquerschnitt von 1,0 mm²

    - bei kleiner Leistung eine geringe Erleichterung

    - Geräte mit starken mechanischen Beanspruchungen erfordern andere Leitungen

  • Abschnitt 9.3.7 "Vermeiden von Beschädigungen"


    Es werden hier allgemeine Regeln, die wir eigentlich schon in der Elektrotechnik beachten, nochmals aufgeführt. Wichtig ist die Anforderungen an Schutzrohre oder gleichwertig, wenn mit externer Einwirkung auf die Leitungen zu rechnen ist.


    Zu beachten ist, dass die Verlegung in Schutzrohren - wenn die Leitungen nicht ausreichend zugfest sind - durch die Berichtigung in 2016 (Beitrag 13) nicht mehr zulässig ist!

  • Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die Abschnitte 9.38 "Oberflächentemperatur von Kabeln und Leitungen" und 9.3.9 "Flammenausbreitung" eingehen.


    Das die Oberflächentemperatur der Leitungen die Grenze der Temperaturklasse nicht überschreitet, ist wohl selbsterklärend. Wenn ich einen solchen Grenzfall zu bewerten habe, lege ich immer noch etwas Sicherheitsabstand hinzu.


    Die Flammenausbreitung ist allerdings ein anspruchvolles Kriterium, das ohne ein Fachlabor kaum zu erledigen ist. Ebenso gibt es eine Anzahl anderer Brandschutz-Normen, die nicht oder nur bedingt mit der IEC 60332-1-2 bzw. IEC 60332-2-2 kompatibel sind.

    Mein Rat: Hier sind die Bewertungen der Kollegen (oder der Hersteller) dringend einzuholen!

  • Fazit:


    Der Einsatz der Leitung J-Y(St)Y 2x2x0,8 im Ex-Bereich ist aus meiner Sicht zumindest bedenklich, da nicht alle Daten vorliegen und/oder abgeprüft worden sind.

    • Die Leitung muss auf der Basis der hier vorgestellten Brandprüfung nach IEC 60332-1-2 untersucht werden. Andere Brandprüfungen müssen beurteilt werden und es wird ein Ergebnis erwartet, das die Mindestanforderungen erfüllt oder überschreitet.
    • Über die Zugfestigkeit liegt mit keine Prüfung vor; der "mechanische Schutz" für "schwache" Leitungen ist mit dem Nachtrag der EN 60079-14 entfallen.
    • Einzig werden Schutzrohre nur gegen mechanische Beschädigungen genannt - aber nicht zur "allgemeinen" Ertüchtigung.

    In druckfesten Anlagen würde ich die Leitung ohne vorliegende Zünddurchschlag-Prüfung ablehnen.

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